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Schule
Schulwesen
Aufbau und Struktur des Schulsystems ![]()
Die Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen für die 16 - 19-jährigen im Sekundarbereich II umfassen allgemein bildende Schulen und berufliche Schulen in Vollzeit- oder Teilzeitform sowie die Ausbildungsbetriebe des dualen Systems.
Die Gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 11-13 (in zwei Ländern die Jahrgangsstufen 10-12 bzw. 11-12) und gliedert sich in der Regel in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. Aufbauend auf dem Unterricht im Sekundarbereich I treten nach der Einführungsphase in der Qualifikationsphase halbjährige Kurse an die Stelle des Klassenverbandes. Dabei tragen Grundkurse und Leistungskurse zu einer wissenschaftspropädeutischen Ausbildung auf unterschiedlichem Lernniveau bei, wobei die Grundkurse eine grundlegende Ausbildung und die Leistungskurse eine exemplarisch vertiefte Ausbildung vermitteln. Ziel des Lernens und Arbeitens in der Gymnasialen Oberstufe ist die Allgemeine Hochschulreife, die zum Studium an einer Hochschule berechtigt, aber auch den Weg in eine berufliche Ausbildung ermöglicht.
Lehrämter für die Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für
das Gymnasium
Die Ausbildung für ein Lehramt dieses Typs erfolgt durch ein in der Regel 9-
semestriges (bei einem künstlerischen Fach gelegentlich 12-semestriges) Studium mit einem Studienvolumen von etwa 160 Semesterwochenstunden von mindestens zwei Unterrichtsfächern, wobei fachdidaktische Studien einzubeziehen sind. Das Studium ist auf die wissenschaftliche Breite der jeweils studierten Fächer ausgerichtet und soll die Fähigkeit zur Durchdringung komplexer Sachverhalte und auch zu fachübergreifendem
und interdisziplinärem Arbeiten entwickeln. Das Studium schließt mindestens ein
mehrwöchiges Schulpraktikum ein. Es soll auch mindestens ein begleitetes didaktisches bzw. fachdidaktisches Praktikum umfassen. Außerschulische Praktika können die Ausbildung ergänzen.
Grundsätze zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Rahmenbestimmungen zu den Prüfungsanforderungen für fast alle Studiengebiete, die als Prüfungsfächer gewählt werden können, sind in Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz festgelegt. Darin sind relativ konkrete Anforderungsprofile vereinbart worden, die in die Prüfungsordnungen der Länder eingegangen sind.
Quelle: KMK Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland
Lehrpläne/Richtlinien, Unterrichtsmaterial, Medien für den Unterricht und Prüfungsaufgaben unter:
Sekundarbereich
http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/1999/Vereinb-z-Gestalt-d-gymOb-i-d-SekII.pdf
“Angesichts veränderter politischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa und veränderter Aufgaben für Schule, Hochschule und Beruf waren neue Überlegungen zum gemeinsamen Verständnis der Ziele und Inhalte der gymnasialen Oberstufe erforderlich.“ Mit der Fortschreibung vom 16.06.2000 wurde die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss vom 07.07. 1972) aktualisiert. (DIPF/Orig./Kie.)
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2008/2008_10_24-VB-EPA.pdf
Die Kultusministerkonferenz sieht in der Sicherung der Gleichwertigkeit der schulischen
Ausbildung, der Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse sowie der Durchlässigkeit des Bildungswesens
in der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Aufgabe. Dies gilt auch für die
Qualität der Allgemeinen Hochschulreife.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/1999/Vereinb-z-Gestalt-d-gymOb-i-d-SekII.pdf
Die gymnasiale Oberstufe in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland wurde
mit Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 neu geordnet. An die
Stelle der bisherigen Gymnasialtypen trat ein System von Grund- und Leistungskursen,
das individuelle Wahlmöglichkeiten öffnete, gleichzeitig aber eine gemeinsame
Grundbildung für die Schülerinnen und Schüler sicherte.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)