[Druckversion]

  Sekundarbereich II - Aufbau und Struktur

leiterbahn_links leiterbahn_rechts

Edulinks pfeil Schule pfeil Schulwesen pfeil Aufbau und Struktur des Schulsystems pfeil

 

Die Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen für die 16 - 19-jährigen im Sekundarbereich II umfassen allgemein bildende Schulen und berufliche Schulen in Vollzeit- oder Teilzeitform sowie die Ausbildungsbetriebe des dualen Systems.

Die Gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 11-13 (in zwei Ländern die Jahrgangsstufen 10-12 bzw. 11-12) und gliedert sich in der Regel in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. Aufbauend auf dem Unterricht im Sekundarbereich I treten nach der Einführungsphase in der Qualifikationsphase halbjährige Kurse an die Stelle des Klassenverbandes. Dabei tragen Grundkurse und Leistungskurse zu einer wissenschaftspropädeutischen Ausbildung auf unterschiedlichem Lernniveau bei, wobei die Grundkurse eine grundlegende Ausbildung und die Leistungskurse eine exemplarisch vertiefte Ausbildung vermitteln. Ziel des Lernens und Arbeitens in der Gymnasialen Oberstufe ist die Allgemeine Hochschulreife, die zum Studium an einer Hochschule berechtigt, aber auch den Weg in eine berufliche Ausbildung ermöglicht.


Lehrämter für die Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
Die Ausbildung für ein Lehramt dieses Typs erfolgt durch ein in der Regel 9- semestriges (bei einem künstlerischen Fach gelegentlich 12-semestriges) Studium mit einem Studienvolumen von etwa 160 Semesterwochenstunden von mindestens zwei Unterrichtsfächern, wobei fachdidaktische Studien einzubeziehen sind. Das Studium ist auf die wissenschaftliche Breite der jeweils studierten Fächer ausgerichtet und soll die Fähigkeit zur Durchdringung komplexer Sachverhalte und auch zu fachübergreifendem und interdisziplinärem Arbeiten entwickeln. Das Studium schließt mindestens ein mehrwöchiges Schulpraktikum ein. Es soll auch mindestens ein begleitetes didaktisches bzw. fachdidaktisches Praktikum umfassen. Außerschulische Praktika können die Ausbildung ergänzen.
Grundsätze zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Rahmenbestimmungen zu den Prüfungsanforderungen für fast alle Studiengebiete, die als Prüfungsfächer gewählt werden können, sind in Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz festgelegt. Darin sind relativ konkrete Anforderungsprofile vereinbart worden, die in die Prüfungsordnungen der Länder eingegangen sind.

Quelle: KMK Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland


Lehrpläne/Richtlinien, Unterrichtsmaterial, Medien für den Unterricht und Prüfungsaufgaben unter:

Sekundarbereich

Dokumente/Vereinbarungen/Beschlüsse:

Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7.7.1972 i.d.F. vom 02.06.2006 - Anlagen nach dem Stand der Fortschreibung vom 02.06.2006.

http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/1999/Vereinb-z-Gestalt-d-gymOb-i-d-SekII.pdf

“Angesichts veränderter politischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa und veränderter Aufgaben für Schule, Hochschule und Beruf waren neue Überlegungen zum gemeinsamen Verständnis der Ziele und Inhalte der gymnasialen Oberstufe erforderlich.“ Mit der Fortschreibung vom 16.06.2000 wurde die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss vom 07.07. 1972) aktualisiert. (DIPF/Orig./Kie.) 
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)

Vereinbarung über Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung

http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2008/2008_10_24-VB-EPA.pdf

Die Kultusministerkonferenz sieht in der Sicherung der Gleichwertigkeit der schulischen Ausbildung, der Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse sowie der Durchlässigkeit des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Aufgabe. Dies gilt auch für die Qualität der Allgemeinen Hochschulreife. 
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)

Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II

http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/1999/Vereinb-z-Gestalt-d-gymOb-i-d-SekII.pdf

Die gymnasiale Oberstufe in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland wurde mit Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 neu geordnet. An die Stelle der bisherigen Gymnasialtypen trat ein System von Grund- und Leistungskursen, das individuelle Wahlmöglichkeiten öffnete, gleichzeitig aber eine gemeinsame Grundbildung für die Schülerinnen und Schüler sicherte. 
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)

 

Christina.Koenig@fwu.de