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  Sekundarbereich I - Aufbau und Struktur

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Im Sekundarbereich I bauen die allgemein bildenden Schulen auf der gemeinsamen Grundschule auf. In der Mehrzahl der Länder handelt es sich dabei um die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium und die Gesamtschule. In einzelnen Ländern gibt es seit einigen Jahren neue Schularten mit nach Ländern unterschiedlichen Bezeichnungen, in denen die Bildungsgänge der Hauptschule und der Realschule pädagogisch und organisatorisch zusammengefasst werden; dazu gehören die Mittelschule, die Regelschule, die Sekundarschule, die Integrierte Haupt- und Realschule, die Verbundene Haupt- und Realschule, die Regionale Schule und die Erweiterte Realschule. Die Gestaltung der Schularten und Bildungsgänge des Sekundarbereichs I geht vom Grundsatz einer allgemeinen Grundbildung, einer individuellen Schwerpunktsetzung und einer leistungsgerechten Förderung aus.

Die Aufnahme in eine weiterführende Schule erfolgt in der Regel auf der Grundlage einer Empfehlung der Grundschule, die allgemeine Angaben zur Entwicklung des Kindes in der Grundschule enthält und mit einer Gesamtbeurteilung über die Eignung für den Besuch weiterführender Schulen abschließt.

Die Wochenstundenzahl der Fächer und Lernbereiche im Pflicht- und Wahlpflichtunterricht beträgt in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in der Regel jeweils 28 Wochenstunden und in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Allgemeinen jeweils 30 Wochenstunden. Eine Wochenstunde umfasst 45 Minuten. Auf die Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache entfallen jeweils 3-5 Wochenstunden, auf die Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften jeweils 2-3 Wochenstunden. Für die 2. Fremdsprache sind ab Jahrgangsstufe 7 je nach Schulart als Pflicht- oder Wahlpflichtfach ebenfalls 3-5 Wochenstunden vorgesehen. Die Wochenstundenzahl für die übrigen Pflicht- oder Wahlpflichtfächer (Musik, Kunst, Sport, Arbeitslehre) wie für den Religionsunterricht ist nach Fächern und Schularten im Rahmen der insgesamt 28-30 Wochenstunden unterschiedlich.

Die pädagogische Arbeit in der Schule wird durch Richtlinien verschiedener Art in der Zuständigkeit der Länder geregelt. Insbesondere die Lehrpläne machen Angaben zur Behandlung der einzelnen Unterrichtsthemen, zur Stoffverteilung und zu verschiedenen didaktischen Ansätzen. Wachsende Bedeutung kommt der fachübergreifenden Abstimmung von Unterrichtsinhalten und -zielen und fachübergreifenden Veranstaltungen zu, in Aufgabenfeldern wie Gesundheitserziehung, Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt, informationstechnische Grundbildung, Umweltbildung und bei der Behandlung europäischer Themen.

Die Beurteilung der Leistungen erfolgt entsprechend einem von der Kultusministerkonferenz vereinbarten Notensystem, das sechs Notenstufen umfasst: sehr gut = 1, gut = 2, befriedigend = 3, ausreichend = 4, mangelhaft = 5, ungenügend = 6. Die vom Schüler erbrachten Leistungen werden zweimal im Jahr in einem Zeugnis dargestellt, und zwar am Ende des ersten Schulhalbjahres und am Ende des Schuljahres.

Ein Abschlusszeugnis erhalten die Schüler am Ende der Bildungsgänge im Sekundarbereich I, sofern sie die 9. bzw. 10. Jahrgangsstufe erfolgreich abgeschlossen haben. In einigen Ländern gibt es für den Erwerb dieser Abschlusszeugnisse zentrale Prüfungen auf Landesebene. Am Gymnasium, das auch den Sekundarbereich II umfasst, wird am Ende der 10. Jahrgangsstufe in der Regel kein Abschlusszeugnis ausgestellt, sondern die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe erteilt. Schüler, die das Ziel des Bildungsganges nicht erreicht haben, erhalten ein Abgangszeugnis. Für die Zeugnisse werden vom Kultusministerium des jeweiligen Landes Zeugnisformulare vorgegeben. Die Abschluss- und Abgangszeugnisse werden von der einzelnen Schule ausgestellt und vom Schulleiter und Klassenlehrer unterzeichnet. Auf den Abschlusszeugnissen werden die erworbenen Abschlüsse und Berechtigungen zum Übergang in weiterführende Bildungsgänge vermerkt.

Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Die Ausbildungsgänge, dieses Lehramtstyps, vermitteln eine Lehramtsbefähigung für die gesamte Sekundarstufe I oder für bestimmte Schularten der Sekundarstufe I. In der Regel ist ein 7- bis 9-semestriges Studium mit einem Studienvolumen von etwa 120–160 Semesterwochenstunden von mindestens zwei Unterrichtsfächern bei angemessener Verknüpfung mit fachdidaktischen Fragestellungen und ein erziehungswissenschaftliches Begleitstudium zu absolvieren. Darüber hinaus ist die Teilnahme an mindestens einem mehrwöchigen Schulpraktikum erforderlich; es soll auch ein begleitetes didaktisches bzw. fachdidaktisches Praktikum umfassen. Außerschulische Praktika können die Ausbildung ergänzen.

Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I
Die Ausbildung entspricht weitgehend der für die Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe. Je nach Land kann zugleich eine Lehramtsbefähigung für die Primarstufe wie auch für bestimmte Schularten der Sekundarstufe I oder für die gesamte Sekundarstufe I erworben werden. Das Studium der gewählten Unterrichtsfächer – auf wissenschaftlichem Niveau – ist teilweise auf die entsprechenden Schularten bzw. Schulstufen hin ausgerichtet.

Quelle: KMK Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland


Lehrpläne/Richtlinien, Unterrichtsmaterial, Medien für den Unterricht und Prüfungsaufgaben unter:

Sekundarbereich

 

Christina.Koenig@fwu.de