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  Integrations- und Ausländerbeauftragte

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Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration / Federal Government Commissioner for Migration, Refugees, and Integration

http://www.integrationsbeauftragte.de

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat die Aufgabe, die Integration der im Bundesgebiet dauerhaft ansässigen ausländischen Wohnbevölkerung zu fördern und insbesondere die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung ihrer Integrationspolitik, auch im Hinblick auf arbeitsmarkt- und sozialpolitische Aspekte, zu unterstützen sowie für die Weiterentwicklung der Integrationspolitik auch im europäischen Rahmen Anregungen zu geben.
Neben einer detaillierten Vorstellung des Amtes und der Beauftragten finden sich Informationen zum Nationalen Integrationsplan und weiteren aktuellen Themen aus dem Bereich Integration auf der Seite. Die Publikationen der Integrationsbeauftragten, wie zum Beispiel der Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, aber auch Publikationen aus dem Bereich Bildung und Sprachförderung stehen als Download zur Verfügung bzw. sind bestellbar. 

Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten in Deutschland

http://www.bmi.bund.de/DE/Ministerium/Beauftragte/BeaufAussiedNatMinder/beaufaussiednatminder_node.html

Der Beauftragte nimmt im Wesentlichen folgende Aufgaben wahr: Für die Spätaussiedler: Zentraler Ansprechpartner auf Bundesebene, Koordination der aussiedlerbezogenen Maßnahmen, insbesondere: des Aufnahmeverfahrens gem. § 26 BVFG einschließlich des Bescheinigungsverfahrens i.S. v. § 15 BVFG, der Integrationsmaßnahmen mit Bund, Ländern und Gemeinden sowie der im Eingliederungsbereich tätigen Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und gesellschaftlichen Gruppen, Betreuung der deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten und Übernahme des Co-Vorsitzes bei den bestehenden Regierungskommissionen mit den Titularstaaten für die Angelegenheiten der jeweiligen Minderheit, Informationsarbeit im Inland und bei den deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten. Für die nationalen Minderheiten: Zentraler Ansprechpartner auf Bundesebene, Vertreter der Bundesregierung in den bestehenden und möglicherweise künftig zu schaffenden Kontaktgremien, Informationsarbeit hinsichtlich der nationalen Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland. 

Integrations- und Ausländerbeauftragte der Länder

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/amtPerson/laenderba/_node.html

Liste der Adressen der Integrations- und Ausländerbeauftragten des Länder. 

Der Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration

http://www.berlin.de/lb/intmig/

Die Hauptaufgabe des Integrationsbeauftragten liegt darin, die Grundsatzfragen der Ausländer- und Integrationspolitik des Senats von Berlin zu gestalten und diese mit anderen Verwaltungen im Land Berlin abzustimmen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Analyse und die Konzeption von Maßnahmen zum Abbau von Integrationshemmnissen im rechtlichen, administrativen und sozialen Bereich. Zu den Schwerpunkten gehören die interkulturelle Öffnung und Ausrichtung der Verwaltung und der Abbau von Diskriminierungen. In allen Aufgabenbereichen arbeitet der Integrationsbeauftragte eng mit kommunalen Migrantenbeauftragten und -vertretungen, Verbänden, Organisationen, Initiativen und den diplomatischen Vertretungen zusammen. 

Die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg

http://www.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.386718.de

Zu den Hauptaufgaben der Integrationsbeauftragten zählt die Beratung der Landesregierung in migrationspolitischen Angelegenheiten. Außerdem konzipiert und initiiert die Integrationsbeauftragte Maßnahmen zur Integration der dauerhaft hier lebenden Migrantinnen und Migranten und unterstützt die Migrations- und Flüchtlingsarbeit im Land Brandenburg. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Antidiskriminierungsarbeit mit der seit 1999 bestehenden Antidiskriminierungsstelle. 

Der Migrations- und Integrationsbeauftragte für das Land Bremen

http://www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.1622.de

Der Migrations- und Integrationsbeauftragte des Landes Bremen ist Ombuds- und Antidiskriminierungsstelle. Er berät in rechtsexemplarischen Einzelfällen, leistet Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Interesse der Migrantinnen und Migranten und im Interesse der Verständigung zwischen Deutschen und Nichtdeutschen. Er unterstützt die Bekämpfung von Diskriminierung, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, entwickelt Initiativen zur Verbesserung der Integrationssituation und nimmt Stellung zu politischen Vorhaben in Angelegenheiten der zugewanderten Bevölkerung. Er ist zuständig für die fachliche Konzeptionierung der bremischen Integrationspolitik und für das Fachmonitoring zur ´Konzeption zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderer im Lande Bremen 2007 – 2011´. 

Integrationsbeirat Hamburg

http://www.hamburg.de/integrationsbeirat/

Der Hamburger Integrationsbeirat ist ein Gremium der Beratung und des Austausches zu integrationspolitischen Themen. Dem Beirat gehören sachkundige Mitglieder mit und ohne Migrationshintergrund aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und Herkunftsregionen an. Sie verfügen über ein weites Erfahrungswissen aus allen wichtigen Bereichen der Integration. Ziel des Integrationsbeirates ist, das friedliche und fruchtbare Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen in Hamburg weiter zu fördern und zu intensivieren. 

Integrationsbeirat der Hessischen Landesregierung

http://www.hessen.de/irj/HMdJ_Internet?cid=01d8083df203ad126f5aec25ad0671c9

Integration erfordert Kommunikation, Kooperation und den dauerhaften Dialog zwischen den in der Integrationspolitik engagierten Verbänden, Institutionen, Kirchen, religiösen Gemeinschaften, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und den kommunalen Vertretungen. Die Hessische Landesregierung hat daher im April 2000 unter dem Vorsitz der hessischen Sozialministerin einen Integrationsbeirat eingerichtet und in diesen ausgewiesene Persönlichkeiten aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen berufen. Der Beirat berät die Landesregierung in Fragen der Integration, definiert Handlungsfelder und unterbreitet praktikable Vorschläge zur Umsetzung. Der Beirat versteht sich als wichtigen Impuls- und Ratgeber für die Integrationspolitik und als Motor für die Eingliederung der Zuwanderer. 

Beauftragte für die Integration der Zuwanderer und Ausländerangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

http://www.schwerin.de/www/show.php3?id=592&nodeid=

 

Integrationsbeauftragte des Landes Niedersachsen

http://www.integrationsbeauftragte.niedersachsen.de

Die Integrationsbeauftragte ist ressortübergreifend mit der Integration von Migrantinnen und Migranten befasst. Sie berät und unterstützt die niedersächsische  Landesregierung bei allen Fragen der Gestaltung und Umsetzung der Integrations-, Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingspolitik. Sie arbeitet in der Integrationskommission des Niedersächsischen Landtags mit und pflegt den Dialog und die Zusammenarbeit mit den Verbänden, gesellschaftlichen Gruppen, Bildungseinrichtungen und verschiedenen Institutionen und Organisationen. Die Beauftragte für Integration wirbt in der Öffentlichkeit für Integration, Offenheit, Toleranz und Verständigungsbereitschaft mit dem Ziel, über die Grundsätze der Integration zu informieren und damit das Zusammenleben zu verbessern. Mit Veranstaltungen und Öffentlichkeitskampagnen sollen die Notwendigkeit und der Mehrwert der ´Vielfalt´ dargestellt und vermittelt werden, aktuelle Themen aufgegriffen und Diskussionsforen zu Integrationsfragen geboten werden. 

Der Integrationsbeauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

http://www.integrationsbeauftragter.nrw.de/index.html

Aufgabe des Integrationsbeauftragten ist die Unterstützung der Integrationspolitik der Landesregierung für ausländische Zuwanderer und Menschen, die als Spätaussiedler nach Nordrhein-Westfalen kommen. Das Aufgabenspektrum soll außerdem Aspekte der Aufnahmefähigkeit und die Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft umfassen. Die Zusammenarbeit mit vielen Partnern innerhalb und außerhalb der Landesregierung ist ein unbedingter Bestandteil seiner Arbeit. 

Beauftragte der Landesregierung Rheinland-Pfalz für Migration und Integration

http://www.integration.rlp.de/

Zum Aufgabenspektrum der Landesbeauftragten für Ausländerfragen und ihres Arbeitsstabes gehören im Wesentlichen: - migrations- bzw. integrationspolitisch relevante Maßnahmen zu koordinieren; - Defizite und Integrationshemmnisse aufzuzeigen und Handlungsansätze und Konzepte zu ihrer Überwindung zu erarbeiten; - Prozesse zu fördern, die der Begegnung, dem Ausbau und der Diskussion innerhalb und zwischen den verschiedenen Kulturen dienen und Impulse für die Gestaltung des Zusammenlebens von Mehrheit und Minderheiten in unserer Einwanderungsgesellschaft zu geben; - durch Informations- und Aufklärungsarbeit der Ausländer- und Fremdenfeindlichkeit entgegenzuwirken und in Konflikten zu vermitteln; - Informations- und Erfahrungsaustausch, den Kontakt und die Zusammenarbeit mit den staatlichen, kommunalen und gesellschaftlichen Institutionen, Organisationen, Verbänden, Vereinen und Initiativen zu pflegen; - Projekte und Maßnahmen mit interkulturellem und integrativem Hintergrund sowie die ehrenamtliche Arbeit in diesen Bereichen ideell und materiell zu unterstützen. 

Ausländerbeauftragte Sachsen

http://www.fremdenfreundlichkeit-sachsen.de/

Das Amt der Sächsischen Ausländerbeauftragten,gebunden an ein Mandat im Sächsischen Landtag,existiert seit 1992. Hauptaufgabe ist die gesellschaftliche Eingliederung der in Sachsen lebenden Ausländer. Die Ausländerbeauftragte ist bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften mit ausländerrechtlichem Bezug zu beteiligen und gibt Stellungnahmen gegenüber dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags zu ausländerrechtlichen Petitionen ab. Die Unterstützung der kommunalen Ausländerbeauftragten und der im Ausländer- und Integrationsbereich aktiven Vereine und Institutionen zählt zu ihrem Aufgabenfeld. Ein wichtiger Bestandteil ist die Öffentlichkeitsarbeit: die Information der Bevölkerung, die Durchführung von Veranstaltungen, Ausstellungen sowie die Herausgabe von Publikationen. 

Integrationsbeauftragter der Landesregierung Sachsen-Anhalt

http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=5592

Berater der Landesregierung in Fragen der Zuwanderung und der Integration - so hat die Landesregierung den vorrangigen Aufgabenbereich des Ausländerbeauftragten festgelegt. Bei Gesetzesvorlagen, Verordnungen, Kabinettsvorlagen und Petitionen in seinem Zuständigkeitsbereich ist er zu beteiligen.Seit dem 1. Juli 2003 ist Achim Bürig Ausländerbeauftragter der Landesregierung. 

Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein

http://www.schleswig-holstein.de/Portal/DE/Landtag/Fluechtlingsbeauftragter/Fluehtlingsbeauftragter_node.html

Der Flüchtlingsbeauftragte vermittelt Hilfesuchende an Beratungsstellen in ganz Schleswig-Holstein. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Kooperation mit den im Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsbereich tätigen Einrichtungen. 

Die Ausländerbeauftragte beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (AB / TMSFG)

http://www.thueringen.de/de/ab

Zuständig ist die Ausländerbeauftragte für die Förderung der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbots von Ausländern, Ausländerangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und Entwicklung von Maßnahmen, die der Diskriminierung von Ausländern entgegenwirken und der Verbesserung der Situation von Ausländern dienen, ... die Förderung von Organisationen, Gruppen und Initiativen, die Interessen von Ausländern vertreten und Aktivitäten für ein verständnisvolles Zusammenleben von Angehörigen verschiedener ethnischer Herkunft entfalten, ... die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit entsprechenden Stellen des Bundes, der Länder, der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Gemeinden. 

 

Christina.Koenig@fwu.de