Vorbereitungsdienst / Referendariat in Hessen |
Über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheidet das Amt für Lehrerbildung. Voraussetzung für die Zulassung ist die bestandene Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine vom Amt für Lehrerbildung als gleichwertig anerkannte Prüfung. Die pädagogische Ausbildung erfolgt an Studienseminaren für Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Förderschulen, Gymnasien, berufliche Schulen sowie an Ausbildungsschulen.
Amt für Lehrerbildung
Holländische Str. 141, 34127 Kassel
Abt. I Zulassung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst
Lehramt an Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen:
Tel.: (0561) 8078 – 137
Tel.: (0561) 8078 - 195
Lehramt an Gymnasien:
Tel.: (0561) 8078 – 124
Tel.: (0561) 8078 - 237
Lehramt an beruflichen Schulen:
Tel.: (0561) 8078 - 125
Alle Lehrämter:
Tel.: (0561) 8078 - 179
| © SchulWeb 23.05.2013 - Team@SchulWeb.de - http://www.schulweb.de/de/seiten/drucken.html?seite=5884 |